Hintergrund

Hintergrund: Brundtland-Bericht, Leitbilder, Agenda 2030 und Ziele

 

Nachhaltigkeit als Handlungsprinzip berücksichtigt die drei Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft und Umwelt über einen generationenübergreifenden Zeithorizont. Dieses Verständnis wurde durch den 1987 erschienen Bericht „Our Common Future“ von der Weltkomission für Umwelt und Entwicklung („Brundtlandt-Komission“) geprägt. Dieser forderte eine Strategie, welche Entwicklung und Umwelt zusammenbringt. Es wurde dabei festgehalten, dass Nachhaltige Entwicklung eine Entwicklung sei, «die die Bedürfnisse der Gegenwart befriedigt, ohne zu riskieren, dass künftige Generationen ihre eigenen Bedürfnisse nicht befriedigen können.» Die Ressourcennutzung, deren Einsatz sowie Wirkungen, sind entsprechend zentral.

Im Jahr 2015 verabschiedeten die 193 UN-Mitgliedstaaten schliesslich die Agenda 2030 für eine nachhaltige Entwicklung. Diese gibt nun den global geltenden Rahmen für Bemühungen und Lösungen in Themenbereichen wie Armut, Gesundheitskrisen, Klima und Migration. Dabei wurden zur Orientierung 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung („Sustainable Development Goals“, SDGs) formuliert. Diese berücksichtigen ausgeglichen die drei Dimensionen Wirtschaft, Gesellschaft sowie Umwelt, und sollen die Bemühungen für eine Nachhaltige Entwicklung leiten.

In den Leitbildern praktisch jeder privaten Organisation sowie öffentlichen Insitution wird ein umsichtiges, verantwortungsvolles Handeln respektive Wirtschaften genannt, oder sogar mit Nachhaltigkeit geworben. Je Zuständigkeitsbereich / Hierarchiestufe gibt es unterschiedliche Ansatzpunkte. Es liegt in der Verantwortung jeder Einzelperson, diese umzusetzen.